Die Stiftung Schlaraffia Moguntia

in Trägerschaft des Schlaraffia Moguntia e. V.

 

Seit einigen Jahren schon spielen junge Künstler, von ihren Lehrern begleitet, in unserer Burg, um hierdurch an Publikum und Beifall gewöhnt zu werden. Und wer ist besser geeignet, Mut und Motivation zu fördern als wir, die Schlaraffen?

 

Dann erleben wir aber auch die Entwicklung der jungen Leute über längere Zeiträume vom Anfänger bis zum Wettbewerbssieger. Ein eindrucksvolles Erlebnis, auch zum Mitzittern: Geigen, Celli, Klavier eigentlich alle Instrumente, Gesang in allen Stimmlagen und Rezitationen der Sprachkünstler.

 

Aber wir wollten mehr als nur Zuhörerschaft bieten und haben die Treuhandstiftung ‘Stiftung Schlaraffia Moguntia hilft jungen Künstlern in Ausbildung’ gegründet. Wir stellen Instrumente leihweise zur Verfügung, die uns per Erbfall zugeflossen sind, wir unterstützen mit Geld die Beschaffung von Noten u. a. Dingen und subventionieren Unterrichtsstunden. Die Zusammenarbeit mit dem Peter Cornelius Konservatorium Mainz sowie mit der Integrierten Gesamtschule Mainz Hechtsheim, wo z. Zt. eine Geigerklasse aufgebaut wird, helfen unseren Stiftungszweck in die Tat umzusetzen.

 

Das Wesen der Stiftung ist es, Kapital anzusammeln und die Erträge daraus dem Stiftungszweck zuzuführen. Das Kapital wird durch Spenden aufgebracht und wächst langsam. In heutiger Zeit niedriger Zinsen sind wir nicht sehr effektiv. Hier werden nun direkte zweckgebundene Spenden eingesetzt und es werden Patenschaften für einzelne Schüler übernommen, so dass wir unsere Ziele erfüllen können.

 

Aus Zustiftungen ergeben sich steuerliche Vorteile insofern, als innerhalb eine Zeitraumes von zehn Jahren Beträge bis zu 1.000.000 € als Sonderausgaben abgesetzt werden können.

 

Für Spenden gilt:

 

  • Von Privatpersonen können max. 20% des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte, von Firmen 4% der gesamten Umsätze, inkl. aufgewendeter Löhne und Gehälter steuerlich geltend gemacht werden.
     
  • Auf ein Erbe oder Vermächtnis entfallen keine Erbschafts- oder Schenkungssteuern. Bei eigenem Erbfall und Übergabe von Teilen des Ererbten innerhalb von zwei Jahren an die Stiftung kann man sich die darauf gezahlte Erbschaftssteuer erstatten lassen.

Hinweis: Die Bestimmungen der §§ 10B Abs.4 ESTG, § 9 Nr. 5 GewerbeStG. und die Bestimmungen des BMF v. 15.12.1994 Bst.Bl.884 finden Anwendung.

 

Bankverbindung

IBAN:  DE55   5509   1200   0084   8141   05
Bank:  VR-Bank Mainz, Niederlassung
der Volksbank Alzey-Worms

Gutes tun zahlt sich für alle aus.



Aktivitäten der Stiftung

Die Stiftung Schlaraffia Moguntia pflegt eine Kooperation mit der Integrierten Gesamt-Schule (IGS) Mainz Hechtsheim. Im Rahmen der Begabten-Förderung an der IGS Mainz Hechtsheim wurde eine Kooperation mit der Musikschule Hechtsheim vereinbart. Die Lehrkräfte dieser Schule unterrichten in der Geigenklasse.

 

Die Stiftung

 

  • unterstützt den Unterricht durch Finanzierung der Lehrkräfte,
  • stellt Instrumente aus eigenem Bestand zur Verfügung,
  • hilft bei der Beschaffung von Leihinstrumenten,
  • übernimmt Patenschaften bei Begabten-Förderung,
  • hilft bei der Beschaffung von Noten oder anderem Hilfsmaterial.

 

Im Gegenzug werden sich die Unterrichteten der IGS an Veranstaltungen der Stiftung beteiligen. Die Schüler der Musikschule suchen Gelegenheit bei der Stiftung, vor Musikwettbewerben Generalproben vor Publikum durchzuführen. Die Stiftung plant, Wettbewerbe durchzuführen, die öffentlich ausgeschrieben werden, sowohl im musikalischen als auch im schauspielerischen und Vortragsbereich.

 


Der Mainzer Stadtmusiker

Eine Stadt wie Mainz, in der Frauenlob die erste deutsche Meistersänger-Schule begründete, in der Wolfgang Amadeus Mozart konzertierte, Richard Wagner seine Werke verlegte, Elvis Presley Rosenmontag feierte und Bob Dylan lächelte, ist unbedingt eine Musikstadt. Deshalb hat die Stiftung Schlaraffia Moguntia beschlossen, den Preis „Mainzer Stadtmusiker“ zu etablieren, der die bestehenden Auszeichnungen des Mainzer Stadtschreibers und des Mainzer Stadtdruckers im Kanon der Künste ergänzt.

 

Erster Preisträger wird Domorganist Daniel Beckmann, der als konzertierender Künstler, als Pädagoge und Veranstalter weit über die Grenzen von Mainz hinaus bekannt und geschätzt ist. Im Rahmen einer Feierstunde am 23. Oktober 2016 im „Haus am Dom“ wird er als Mainzer Stadtmusiker 2016 ausgezeichnet.

 

Er erhält die von der Künstlerin Liesel Metten gefertigte Bronzeplastik eines Uhus. Der augenzwinkernde Uhu ist das Wappentier der weltweiten Vereinigung Schlaraffia, die sich der Pflege von Freundschaft, Kunst und Humor verschrieben hat.

 

„Die Stiftung Schlaraffia Moguntia widmet sich der Förderung des musikalischen Nachwuchses sowohl im schulischen als auch im Exzellenzbereich“, umschreibt Ulrich H. Drechsler, Vorsitzender der Stiftung, den Stiftungszweck.

 

Die Auszeichnung „Mainzer Stadtmusiker“ wird künftig jährlich an eine herausragende Musikerin oder einen herausragenden Musiker mit einem erkennbaren Bezug zur Stadt Mainz verliehen. Die Auszeichnung ist nicht an ein musikalisches Genre gebunden.

 

Zur Auswahljury 2016 gehören

  • der langjährige Kulturdezernent Peter Krawietz,
  • der Herzchirurg und Liedermacher Professor Christian Vahl,
  • der Kommunikationswissenschaftler und Neil Young-Fan Professor Hans Mathias Kepplinger,
  • sowie der Musikjournalist und SWR-Redakteur Christian Pfarr.

Die Schlaraffia wurde bereits 1859 in Prag von Mainzer Schauspielern und Künstlern gegründet. Die seit 1882 bestehende Schlaraffia Moguntia hat ihr Domizil in der sogenannten Gutenberg-Burg im Gebäudekomplex des Leininger Hofs in der Mainzer Altstadt.